Erbunwürdigkeit auch bei Beeinträchtigung der gesetzlichen Erbfolge
OGH 2Ob174/20g
Damit man in Österreich erben kann muss man gem. § 538 ABGB rechtsfähig und erbwürdig sein. Die Erbwürdigkeit verliert man unter anderem, wenn man gem. § 540 ABGB die Verwirklichung des wahren letzten Willens des Verstorbenen vereitelt hat.
In der vorliegenden Entscheidung des OGH ging es unter anderem um die Frage, ob man erbunwürdig ist,…
Zur Wirkung eines Europäisches Nachlasszeugnisses
OGH 8Ob89/21b
Mit der EU-Erbrechtsverordnung wurde das europäische Nachlasszeugnis eingeführt. Dieses hat gem. Art. 63 EuErbVO den Zweck, bestimmte Rechtsstellung bzw. Rechte, vom am Nachlassverfahren beteiligte Personen, zu beurkunden.
In der Entscheidung des OGH zur Zahl 8Ob89/21b geht es primär um die Wirksamkeit bzw. Gültigkeit einer beglaubigten…
Formgültigkeit des eigenhändigen Testaments
OGH 2 Ob 112/21s
§ 578 ABGB normiert die eigenhändige letztwillige Verfügung. Dieser Paragraph besagt, dass derjenige der schriftlich und ohne Zeugen testieren will die Verfügung eigenhändig schreiben und eigenhändig unterschreiben muss.
Der OGH beschäftige sich in der Entscheidung OGH 2 Ob 112/21s mit der Frage, wo man die Unterschrift setzen muss. Aus…
Zur Notariatsaktpflicht bei Abtretung von GmbH-Anteilen
OGH 6 Ob 59/20z
Gemäß § 76 Abs. 2 GmbHG braucht es für die Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH eines Notariatsaktes. In diesem Fall bedarf es sowohl für das Verpflichtungs- als auch für das Verfügungsgeschäft eines Notariatsaktes. Das wurde durch den OGH in der Entscheidung 6 Ob 59/20z bestätigt.
Dieser Paragraph erfordert nur dann eine nähere Betrachtung,…
Relative Unfähigkeit von Testamentszeugen – teilweise Wirksamkeit von letztwilligen Verfügungen trotz Unfähigkeit von Testamentszeugen
2 Ob 84/20x
Ein Erbe oder Vermächtnisnehmer, oder eine diesem nahestehende Person, ist gem. § 588 Abs. 1 ABGB für die ihm in der letztwilligen Verfügung zugedachte Zuwendung kein fähiger Zeuge.
Die Zeugnisunfähigkeit des Erben und des Vermächtnisnehmers (bzw. ihm nahestehenden Personen) beschränkt sich auf die begünstigenden Anordnungen.
Zur Prüfung, ob…




