NZ 2025/104
Eine Schenkung auf den Todesfall ist ein Vertrag unter Lebenden, dessen Erfüllung mit dem Tod eintritt. Durch Notariatsakt kann das Verfügungsgeschäft bereits vorweggenommen werden. Der Eigentumsübergang erfolgt dann ohne Einbindung des Verlassenschaftsgerichts. § 76 GmbHG steht dem nicht entgegen, solange Formvorschriften eingehalten werden.
Conclusio: Ein GmbH-Geschäftsanteil kann durch formgültige Vereinbarung schon zu Lebzeiten auf den Todesfall übertragen werden.




