Recht der Akteneinsicht wird mit einmaliger Einsicht konsumiert
OGH 2 Ob 68/23y
Ein Beschluss über das Recht der Akteneinsicht wird durch die einmalige Durchführung der Akteneinsicht konsumiert. Dem Rekurs gegen einen derartigen Genehmigungsbeschluss fehlt in der Folge der konsumierten Akteneinsicht die Beschwer. Deshalb ist der Rekurs nicht meritorisch zu behandeln, sondern aus dem Grund der Unzulässigkeit zurückzuweisen.
Ausschluss der Pflichtteilsminderung bei aktiver Ablehnung des Kontaktes mit den Kindern
Zusammenfassung 2 Ob 89/23m OG:
In der Entscheidung 2 Ob 89/23 m des OGH geht es um einen Verstorbenen, welcher nach der Scheidung von seiner damaligen Ehefrau keinen Kontakt mehr zu seiner rechtlichen, aber nicht leiblicher, Tochter hatte. Er versuchte für den Rest seines Lebens – trotz Versuche seitens der Tochter – zu keinem Zeitpunkt, Kontakt zu jener Tochter…
Digitaler Nachlass: Dr. Philipp Nierlich im ZIB 3‑Interview
Notar Dr. Philipp Nierlich hat am 31.10.2023 ein Interview in der Zeit im Bild 3 zum Thema digitaler Nachlass gegeben:
Dr. Philipp Nierlich im ZIB 3 Interview
Der digitalen Nachlass sind die Benutzerkonten und persönlichen Daten, die nach dem Tod einer Person im Internet weiterbestehen. Dazu gehören Profile auf sozialen Netzwerken (wie Facebook, Twitter, Xing,…
Testament: Voraussetzungen für Schreibunfähigkeit oder Handzeichen
O2 Ob 106/23m
In der Entscheidung 2 Ob 106/23m beschäftigt sich der OGH mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schreibunfähigkeit bzw. eine Unfähigkeit ein Handzeichen zu setzten vorliegt.
In diesem Fall wurde ein notarielles Testament in der Form eines Notariatsaktes errichtet. Damit dieses formgültig ist, muss der Erblasser den Notariatsakt…
Muss ein Handzeichen auf einem notariellen Testament mit der Hand abgegeben werden?
OGH 2 Ob 35/23w
Muss ein Handzeichen auf einem notariellen Testament mit der Hand abgegeben werden?
Der OGH verneint die Frage in einem Fall, in dem ein Erblasser aufgrund einer Lähmung nicht fähig war, das Testament händisch zu unterfertigen. Stattdessen führte der mittlerweile Verstorbene den Stift mit seinem Mund und gab so sein „Handzeichen“ ab.…




