Zusammenfassung 2 Ob 89/23m OG:
In der Entscheidung 2 Ob 89/23 m des OGH geht es um einen Verstorbenen, welcher nach der Scheidung von seiner damaligen Ehefrau keinen Kontakt mehr zu seiner rechtlichen, aber nicht leiblicher, Tochter hatte. Er versuchte für den Rest seines Lebens – trotz Versuche seitens der Tochter – zu keinem Zeitpunkt, Kontakt zu jener Tochter aufzubauen. Aufgrund der harschen Ablehnung seitens des Verstorbenen unternahm auch die Tochter keine weiteren Versuche der Kontaktaufnahme.
Der Verstorbene verfasste ein Testament, in welchem dieser den Pflichtteil der rechtlichen Kinder minderte.
Der OGH hat im Pflichtteilsprozess gegenüber der testamentarischen Alleinerbin sodann entschieden, dass der Pflichtteil in voller Höhe, sohin nicht nur der geminderte Pflichtteil, an die Tochter als Klägerin geleistet werden muss. Aufgrund der harschen Ablehnung seitens des Verstorbenen steht somit die Pflichtteilsminderung nicht zu.