Erlöschen nicht einverleibter Servituten
3 Ob 232 / 16pDienstbarkeiten sind grundsätzlich im Lastenblatt der dienenden Liegenschaft im Grundbuch einzutragen. Unter Umständen können Servituten aber auch ersessen werden und sind somit nicht im Grundbuch ersichtlich. Dazu müssen während der Ersitzungszeit, grundsätzlich...
Tatsächliche Übergabe bei Grundstücken
OGH 5 Ob 82/15tDass für Schenkungen ohne tatsächliche Übergabe ein Notariatsakt erforderlich ist, gilt unter Juristen als allgemein bekannt. Bezüglich unbeweglicher Sachen ist im Grundbuchsverfahren grundsätzlich ein urkundlicher Nachweis über diese tatsächliche Übergabe von...
Belastungs- und Veräußerungsverbot bei Eigentümerpartnerschaften
5 Ob 101/16pEin Belastungs- und Veräußerungsverbot entfaltet nur dann absolute Wirkung, wenn es gemäß § 364c bzgl einer unbeweglichen Sache zwischen bestimmten Angehörigen vereinbart und verbüchert wird. Es geht aber grundsätzlich mit dem Tod des Verbotsbelasteten unter, um die...
Liegenschaftsbewertung im Verlassenschaftsverfahren
2 Ob 23/16 wDer Notar hat als Gerichtskommissär in weiten Teilen das Verlassenschaftsverfahren durchzuführen. Dem Gericht kommt dabei eine eher restriktivere Position zu.Es kann dem Gerichtskommissär allerdings trotzdem Weisungen erteilen.Im konkreten Fall ging es um eine...
Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots
5 Ob 53/16dDie Antragstellerin hatte von ihrem Vater eine Liegenschaft geschenkt bekommen und ihm und ihrer Mutter auf dessen ausdrückliches Ersuchen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot gem § 364c ABGB eingeräumt. Nachdem das Rekursgericht in dieser Causa zunächst festgestellt...
OGH-Entscheidung: Keine Gewährleistung für unsanierte Wohnung
7 Ob 156/16sWenn man eine Wohnung kauft, sollte man sich umfassend über ihren Zustand informieren. Besonders, wenn es sich um einen unsanierten Altbau handelt. In der vorliegenden Rechtssache hat der Kläger jedoch relativ gut über die Umstände Bescheid gewusst, da er die Wohnung seiner...
Steuerreform – Grunderwerbssteuer
Seit 1.1.2016 wird als Berechnungsgrundlage der Grunderwerbssteuer nicht mehr, wie bisher, der dreifache Einheitswert eines Grundstücks, sondern der Verkehrswert herangezogen.Dieser kann berechnet werden, indemDie Summe des dreifachen Bodenwerts und des Gebäudewerts...