2 Ob 207/21m
In der Entscheidung 2 Ob 207/21m des OGH wurde judiziert, dass der Erbe für Pflichtteilsansprüche nur bis zum Wert des Nachlasses haftet, auch wenn die Erbantrittserklärung unbedingt ist. Bei der Hinzurechnung einer Schenkung, haftet der Geschenknehmer, sei er Erbe oder nicht, auch nur, wenn der Nachlass nicht zur Deckung des, aufgrund der Schenkungshinzurechnung, erhöhten Pflichtteils ausreicht.