6 Ob 14/14y
Ein zentrales Thema im Gesellschaftsrecht ist das Verbot der Einlagenrückgewähr. Hierbei hat der erkennende Senat des OGH in der Entscheidung 6 Ob 14/14y festgestellt, dass für den Rückgewähranspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter nicht der entstandene Schaden, sondern lediglich der ungerechtfertigte Vermögenszufluss maßgeblich ist.