6 Ob 164/21t
Die Entscheidung des OGH zur Geschäftszahl 6 Ob 164/21t beschäftigt sich mit der Übernahme einer Verbindlichkeit durch eine Gesellschaft und der daraus resultierenden Haftungsfrage. Konkret geht es um einen Kauf-/Pachtvertrag, der vor der Eintragung einer GmbH in deren Namen abgeschlossen worden ist. Gemäß § 2 Abs. 1 GmbHG haftet zunächst derjenige für die Verbindlichkeit, der im Namen der noch nicht eingetragenen Gesellschaft gehandelt hat. Nach § 2 Abs. 2 GmbHG kann jedoch binnen drei Monaten nach Eintragung eine Schuldübernahme durch die GmbH ohne Zustimmung des Gläubigers erfolgen, eine Mittelung an letzteren reicht aus. Der OGH bestätigt die Entscheidung des Berufungsgerichts, dass sich eine solche Schuldübernahme auf denjenigen, der im Namen der noch nicht eingetragenen Gesellschaft gehandelt hat, haftungsbefreiend auswirkt.