2Ob29/22m
In der Entscheidung 2Ob29/22m befasst sich der OGH mit der Gültigkeit fremdhändig verfasster Testamente. Konkret geht es um die Frage, ob ein auf einem Computer geschriebenes Testament als gültig angesehen werden kann, wenn es aus zwei losen Blättern besteht und sich ein inhaltlicher Zusammenhang der beiden Seiten lediglich aus der Fortsetzung eines auf der ersten Seite unterbrochenen und auf der zweiten Seite fortgeführten Satzes ergibt. Der OGH verneint in dieser Entscheidung die innere Urkundeneinheit bei bloßer Fortführung eines Satzes und sieht solche Testamente als ungültig an.