Mit dem 4. COVID-19-Gesetz hat der Nationalrat auch die Notariatsordnung geändert und im neuen § 90a Notariatsordnung die Erlaubnis für elektronische Notariatsakte und Beglaubigungen nach dem Muster der digitalen GmbH geschaffen.
nhp notare war die erste Notariatskanzlei in Österreich, die im Oktober 2019 eine digitale GmbH gegründet hat und konnte auf diesem neuen Feld der elektronischen Notariatsdienstleistungen bereits umfangsreiche Erfahrungen sammeln.
Grundsätzlich setzt die Errichtung einer öffentlichen Urkunde das persönliche Erscheinen der Parteien vor dem Notar voraus. Die neuen technischen Möglichkeiten gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit. Mit dem Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz gab es eine Neuerung im Bereich der Errichtung von Notariatsakten, wonach gemäß § 69b NO ein Notariatsakt nach Maßgabe der verfügbaren technischen Voraussetzungen nunmehr auch elektronisch unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit errichtet werden kann.
Aufgrund der dazu in § 69b NO gemachten Vorgaben und Sicherheitsanforderungen ist gewährleistet, dass sowohl die Einhaltung der den Notar treffenden Identifizierungspflichten als auch die ihn gegenüber allen Parteien treffenden Belehrungs- und Beistandspflichten verlässlich ermöglicht und sichergestellt werden.
Zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von COVID-19 ist es derzeit notwendig, persönliche Kontakte zwischen Menschen auf das Notwendigste zu reduzieren. Weiterhin brauchen die Menschen und die Wirtschaft notarielle Leistungen, gerade auch im Bereich der Errichtung öffentlicher Urkunden einschließlich der Vornahme von Beglaubigungen.