Ab 1.1.2017 muss ein fremdhändiges Testament vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen eigenhändig mit einem Zusatz wie „Das ist mein Wille“ versehen und unterschrieben werden.
Vor und Zuname sowie Geburtsdatum oder Adresse der Zeugen müssen aus dem Testament hervorgehen. Jeder Zeuge muss eigenhändig einen Zusatz zum Hinweis auf seine Zeugeneigenschaft anfügen und unterschreiben.
Weiters dürfen die Zeugen nicht aus folgendem Personenkreis ausgewählt werden:
- Lebensgefährte des Erblassers und dessen Angehörige
- gesetzliche Vertreter, Vorsorgebevollmächtigte
- vertretungsbefugte Organe und Machthaber von begünstigten juristischen Personen