Der Ehegatte des Erblassers erhält ab 1.1.2017, wenn ein Elternteil des Erblassers vorverstorben ist, auch dessen gesetzlichen Erbteil.
Außerdem erhält er nun bei einer Konkurrenz mit etwaigen Seitenverwandten (Geschwistern sowie Neffen und Nichten) den gesamten Nachlass, geht diesen also vor.