Beim gesetzlichen Vorausvermächtnis handelt es sich um ein gesetzliches Erbrecht das bisher nur dem Ehegatten bzw eingetragenen Partner zustand. Es umfasst die zum Haushalt gehörenden Sachen und ein Wohnrecht für die gemeinsame Wohnung.
Mit Inkrafttreten der Novelle bezieht es sich nun (auf ein Jahr) befristet auch auf den Lebensgefährten, sofern er (wie beim gesetzlichen Erbrecht) drei Jahre mit dem Erblasser im gemeinsamen Haushalt gelebt hat.
Außerdem darf der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet gewesen sein