VwGH Ro 2016/15/0003
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich im Vorfeld dieser Entscheidung mit der Frage beschäftigt, wann einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH selbst Unternehmereigenschaft iSd Umsatzsteuergesetzes zugesprochen werden kann. Im vorliegenden Fall war die Fragestellung vor allem von Bedeutung für eine etwaige Umsatzsteuerpflicht des Geschäftsführers. Nach Ansicht des VwGH ist die Vorschrift anhand des ergangenen EuGH-Urteils in der Rechtssache van der Steen zu beurteilen.
Dieser Entscheidung folgend ist die Steuerpflicht des Einzelgesellschafters, welcher zugleich Geschäftsführer und Mitarbeiter der steuerpflichtigen Gesellschaft ist, in Konformität zu der zu Grunde liegenden Richtlinie (77/388/EWG) zu verneinen, sofern zwischen Gesellschaft und besagtem Gesellschafter ein Rechtsverhältnis besteht, das bezüglich der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsentgelts sowie der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers ein Verhältnis der Unterordnung schafft.