Beitrag von MMag. Dr. Philipp Nierlich, LL.M. (Öffentlicher Notar bei nhp notare), Mag. Andreas Gappmaier (Notariatskandidat bei nhp notare), Alina Gfrerer, LL.M (WU) (Notariatskandidatin) und Univ.-Prof. Dr. Michael Waibel, LL.M. (Harvard), MSc (LSE), MA (Cantab) (Professor für Internationales Recht an der Universität Wien und Attorney-at-Law im Bundesstaat New York) in Österreichische Notariatszeitung, Ausgabe 08/2026
In einer zunehmend vernetzten Welt gewinnt die grenzüberschreitende Verwendung öffentlicher Urkunden stetig an Bedeutung. Ob Geburtsurkunden, notarielle Vollmachten oder Firmenbuchauszüge – öffentliche Urkunden werden häufig über die Grenzen des ausstellenden Staates hinweg eingesetzt, was spezifische Anforderungen an deren Echtheit und Anerkennung mit sich bringt. Dabei stellt sich aus juristischer Sicht regelmäßig die Frage: Unter welchen Voraussetzungen werden öffentliche Urkunden eines Staates in einem anderen Staat anerkannt. Dieser Artikel fokussiert auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländische Urkunden in Österreich anerkannt werden.




