Vollstreckbare Notariatsakte
Notariatsakte können so ausgestaltet werden, dass sie Grundlage einer Zwangsvollstreckung/Exekution sein können, also ohne vorherige und langwierige Gerichtsprozesse einen Exekutionstitel darstellen: als vollstreckbarer Notariatsakt.
Damit kann schon bei der Begründung eines Rechtsverhältnisses sichergestellt werden, dass Ihr Recht später rasch und ohne gesonderte Klage kostengünstig sofort durchsetzbar ist.
Der vollstreckbare Notariatsakt hat alle Vorzüge eines Gerichtsurteils, ohne einen Rechtsstreit führen zu müssen.
Ein österreichischer Notariatsakt kann auch im Ausland vollstreckt werden. Internationale Verträge sehen ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der Vollstreckbarkeitsbestätigung vor. Dies trägt dazu bei, die internationale Durchsetzbarkeit vollstreckbarer notarieller Urkunden zu erleichtern und zu fördern.
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