Übersetzungen Deutsch ↔ Englisch
Beglaubigte Übersetzungen aus der deutschen in die englische Sprache und umgekehrt gehören zum Leistungsangebot unserer Notariatskanzlei. Als Einzelauftrag oder im Rahmen eines größeren Auftrages übersetzen wir öffentliche und private Urkunden aus der deutschen in die englische oder aus der englischen in die deutsche Sprache.
Aufgrund der vom Gesetz verliehenen Befugnisse können von einem Original beglaubigte Abschriften angefertigt werden und diese dann übersetzt werden. Die Vorlage beglaubigter Übersetzungen ist beim Firmenbuch und beim Grundbuch sowie anderen Behörden (z.B. dem Standesamt) notwendig, um Rechte oder Tatsachen nachzuweisen.
Notariatsakte können sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache durch unseren gerichtlich zertifizierten Gerichtsdolmetscher errichtet werden.
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