• Beglaubigungen
  • Leistungen
    • Beglaubigungen
    • Digitale GmbH-Gründung
    • Gesellschaftsrecht
    • Kaufverträge, Liegenschaften
    • Schenkungsverträge
    • Englische Notariatsakte
    • Übersetzungen
    • Treuhandschaften
    • Erbrecht
    • Vorsorgevollmacht
    • Vollstreckbare Notariatsakte
  • Juristen
    • Dr. Klemens Huppmann
    • Mag. Werner Poindl
    • Dr. Christoph Pfaffenberger
    • MMag. Dr. Philipp Nierlich LL.M.
    • Mag. Beate Schumacher
    • Mag. Maximilian Ableidinger
    • Mag. Johannes Fürst-Cernek
    • Mag. Jakob Abart LL.B.oec.
    • Was macht ein Notar?
  • Mitarbeiter
  • Kontakt
  • Aktuelles
  • D
  • EN
Telefone
  • Beglaubigungen
  • Leistungen
    • Beglaubigungen
    • Digitale GmbH-Gründung
    • Gesellschaftsrecht
    • Kaufverträge, Liegenschaften
    • Schenkungsverträge
    • Englische Notariatsakte
    • Übersetzungen
    • Treuhandschaften
    • Erbrecht
    • Vorsorgevollmacht
    • Vollstreckbare Notariatsakte
  • Juristen
    • Dr. Klemens Huppmann
    • Mag. Werner Poindl
    • Dr. Christoph Pfaffenberger
    • MMag. Dr. Philipp Nierlich LL.M.
    • Mag. Beate Schumacher
    • Mag. Maximilian Ableidinger
    • Mag. Johannes Fürst-Cernek
    • Mag. Jakob Abart LL.B.oec.
    • Was macht ein Notar?
  • Mitarbeiter
  • Kontakt
  • Aktuelles


Wertberechnung bei der Grundbuchseintragung

VwGH Ra 2016/16/0037
Eintragungsgebühren für Grundbuchseintragungen, (ausgenommen Übertragungen im Familienverband) werden vom Wert des Rechts bemessen, das Gegenstand der Eintragung sein soll. Das vorliegende Erkenntnis beschäftigte sich mit der Frage, ob ein das Eigentumsrecht belastendes Wohnrecht bei der Berechnung des Verkehrswertes des einzutragenden Rechts bedacht werden müsste. Laut Auffassung der Revisionswerberin (die Präsidentin des LG ZRS Wien) betreffe das gegenständliche Wohnrecht nämlich persönliche Verhältnisse im Sinne von § 10 Abs 2 Bewertungsgesetz und sei somit nicht bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen (also nicht von der Bemessungsgrundlage abzuziehen).
Die Interpretation des Bundesfinanzgerichts (als vorangegangene Instanz) würde wiederum zu dem unbilligen Ergebnis führen, dass bei einem entgeltlichen Erwerb der innere Wert des Grundstücks maßgeblich wäre und bei der Schenkung desselben lediglich ein um die Belastung geminderter Verkehrswert herangezogen werden würde. Das würde laut Revisionswerberin zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung von entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerben führen. Der VwGH teilte diese Auffassung jedoch nicht, sondern argumentierte vielmehr mit § 26 Abs 3 GGG und subsumierte gegenständliches Wohnrecht unter die in dieser Bestimmung genannten außergewöhnlichen Umstände. Laut VwGH sei somit (auch beim Kauf) der Verkehrswert im Sinne des § 26 Abs 1 GGG als Bemessungsgrundlage anzuwenden.



    • Erbrechtsnovelle – Teil 1

    • Erbrechtsnovelle – Teil 2

    • Erbrechtsnovelle – Teil 3

    • Erbrechtsnovelle – Teil 4

    • Erbrechtsnovelle – Teil 5

    • Erbrechtsnovelle – Teil 6

    • Erbrechtsnovelle – Teil 7

    • Erbrechtsnovelle – Teil 8

    • Erbrechtsnovelle – Teil 9

    • OGH-Entscheidung – Schenkung nicht auf Pflichtteil anrechenbar

    • OGH-Entscheidung – Ausscheiden von OG-Gesellschafter

    • OGH-Entscheidung – Anmeldung Gesellschafterwechsel

    • OGH-Entscheidung – Präsenzquorum GV

    • OGH-Entscheidung – Keine Gewährleistung für unsanierte Wohnung

    • OGH-Entscheidung – Schenkungswiderruf beim Geburtstagsgeschenk

    • Steuerreform 2015 – Grunderwerbssteuer

    • EU-Erbrechtsverordnung 2015

    • OGH-Entscheidung – Einlagenrückgewähr

    • OGH-Entscheidung – Bekämpfung von Gesellschafterbeschlüssen im Firmenbuch

    • Interessenskollision bei der Stimmabgabe

    • Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    • Passive Vertretungsbefugnis

    • Rückzahlungsanspruch bei erfolgter Einlagenrückgewähr

    • Sittenwidrige Aufgriffsrechte

    • Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    • Verfassungskonformität des GesRÄG

    • Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots

    • Tatsächliche Übergabe bei Grundstücken

    • Belastungs- und Veräußerungsverbot bei Eigentümerpartnerschaften

    • Liegenschaftsbewertung im Verlassenschaftsverfahren

    • EuGH – Unterschriftsbeglaubigung nur durch den österreichischen Notar unionsrechtskonform

    • VwGH – Unternehmereigenschaft von Gesellschafter-Geschäftsführern

    • Erlöschen nicht einverleibter Servituten

    • Gegenseitiges Vorverkaufsrecht bei der Eigentümerpartnerschaft

    • Wertberechnung bei der Grundbuchseintragung

    • Fruchtgenussrechte am gesamten Mindestanteil bei der Eigentümerpartnerschaft

    • Eigenmächtige Veränderungen durch einen Wohnungseigentümer

    • Abgrenzung von Fruchtgenuss- von Wohnungsgebrauchsrecht

    • Änderungen an allgemeinen Teilen beim Wohnungseigentum

    • Erstreckung der Eintragung von Wohnungseigentum auf Zusatzobjekte

    • Neuschaffen eines Miteigentumsanteils

    • Die Lebensgemeinschaft – Definition, Rechte, Pflichten und Rechtsfolgen

    • DSVGO

    • Vorsorgevollmacht – Verfügung über Liegenschaftsvermögen

    • erste digitale GmbH-Gründung in Österreich mit nhp notare

    • COVID-19-Gesetz: elektronische Errichtung von Notariatsakten und Beglaubigungen

    • Digitale/elektronische Beglaubigungen und Beurkundungen

    • Der Notariatsakt wird digital – Wiener Zeitung

    • OGH zu losen fremdhändigen Testamenten





die notare im zacherlhaus
nhp - Notare Huppmann, Poindl, Pfaffenberger, Nierlich | 1010 Wien, Brandstätte 6 | Tel. 01 512 28 65 | kanzlei@nhp.at
© Copyright 2019 | Implemented by HOKOHOKO Media GmbH