
Vollstreckbare Notariatsakte
Notariatsakte können so ausgestaltet werden, dass sie Grundlage einer Zwangsvollstreckung/Exekution sein können, also ohne vorherige und langwierige Gerichtsprozesse einen Exekutionstitel darstellen: als vollstreckbarer Notariatsakt.
Damit kann schon bei der Begründung eines Rechtsverhältnisses sichergestellt werden, dass Ihr Recht später rasch und ohne gesonderte Klage kostengünstig sofort durchsetzbar ist
.
Der vollstreckbare Notariatsakt hat alle Vorzüge eines Gerichtsurteils, ohne einen Rechtsstreit führen zu müssen.
Ein österreichischer Notariatsakt kann auch im Ausland vollstreckt werden
. Internationale Verträge sehen ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der Vollstreckbarkeitsbestätigung vor
. Dies trägt dazu bei, die internationale Durchsetzbarkeit vollstreckbarer notarieller Urkunden zu erleichtern und zu fördern.