6 Ob 35/16i
Die Frage, inwieweit ein Gesellschaftsvertrag Regelungen über die Abfindung von ausscheidenden GmbH-Gesellschaftern treffen kann, wird in Lehre und Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet
. Auch bezüglich etwaiger Aufgriffsrechte der übrigen Gesellschafter werden durchaus unterschiedliche Meinungen vertreten
. In einer älteren Entscheidung hat der OGH festgehalten, dass derartige Klauseln jedenfalls sittenwidrig und damit nichtig sind, wenn Gläubiger dadurch benachteiligt würden
. Im vorliegenden Fall sollte der Gesellschaftsvertrag dahingehend geändert werden, dass die Bestimmung über das Aufgriffsrecht nur im Fall des durch die Insolvenz des Gesellschafters bedingten Ausscheidens einen niedrigeren Preis als den Verkehrswert für den Geschäftsanteil vorsieht. Eine derartige Bestimmung würde Gläubigerschutzinteressen eindeutig verletzen und ist damit sittenwidrig.