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dem Grund- und Firmenbuch

 

 

Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, für den Fall einer eventuellen zukünftigen Behinderung rechtzeitig vorzusorgen.

Sie wird erteilt, solange der Vollmachtgeber noch handlungs- und geschäftsfähig ist. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson benannt und bevollmächtigt, die übertragenen Angelegenheiten im Ernstfall für Sie wahrzunehmen.
Dies gilt auch für den Fall einer zukünftigen Sachwalterbestellung durch das Gericht.

Wir helfen beim Verfassen einer solchen Vorsorgevollmacht und schaffen für Sie eine Öffentliche Urkunde in dem von Ihnen gewünschten Umfang.