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Eine Vorsorgevollmacht
dient dazu, für den Fall einer eventuellen
zukünftigen Behinderung rechtzeitig vorzusorgen.
Sie wird erteilt, solange der Vollmachtgeber noch
handlungs- und geschäftsfähig ist. Mit
der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson
benannt und bevollmächtigt, die übertragenen
Angelegenheiten im Ernstfall für Sie wahrzunehmen.
Dies gilt auch für den Fall einer zukünftigen
Sachwalterbestellung durch das Gericht.
Wir helfen beim Verfassen einer solchen Vorsorgevollmacht
und schaffen für Sie eine Öffentliche
Urkunde in dem von Ihnen gewünschten Umfang.
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