Notariatsakte können
so ausgestaltet werden, dass sie Grundlage einer
Zwangsvollstreckung sein können, also ohne
langwierige Gerichtsprozesse einen Exekutionstitel
darstellen: als vollstreckbarer Notariatsakt.
Damit kann schon bei der Begründung eines
Rechtsverhältnisses sichergestellt werden,
dass Ihr Recht später rasch und ohne Klage
kostengünstig sofort durchsetzbar ist.
Der vollstreckbare Notariatsakt hat alle Vorzüge eines Gerichtsurteils, ohne einen Rechtsstreit führen zu müssen.
Ein österreichischer Notariatsakt kann auch im
Ausland vollstreckt werden. Internationale Verträge
sehen ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung
der Vollstreckbarkeitsbestätigung vor. Dies
trägt dazu bei, die internationale Durchsetzbarkeit
vollstreckbarer notarieller Urkunden zu erleichtern
und zu fördern. |