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dem Grund- und Firmenbuch

 

 

Wir erledigen im Verlassenschaftsverfahren alle wichtigen Verfahrensschritte wie Todesfallaufnahme, Entgegennahme der Erbantrittserklärungen, Vermögensaufstellung oder Mitwirkung und Beratung bei Erbteilungsübereinkommen.
Im Abhandlungsverfahren bereiten wir sämtliche Verfahrensschritte vor.

Als Ergebnis dieser Verfahrensschritte bereiten wir die Entwürfe sämtlicher Gerichtsbeschlüsse vor. Diese Funktion nehmen wir entweder als "Gerichtskommissäre" - als verlängerter Arm des Verlassenschaftsgerichtes in Hoheitsfunktion - oder als Bevollmächtigte sämtlicher Erben, als "Erbenmachthaber", wahr.

Im Verlassenschaftsverfahren sind wir verpflichtet, alle Beteiligten (insbesondere Erben, Pflichtteilsberechtigte und Legatare) beizuziehen. Wir klären sie objektiv und umfassend über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten auf und wahren ihre Ansprüche. Wir holen alle erforderlichen Informationen, insbesondere von Banken, Versicherungen, Spitälern sowie vom Grund- und Firmenbuch ein, um das Verfahren rasch und unkompliziert zum Abschluss bringen zu können.