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Wir erledigen im Verlassenschaftsverfahren alle
wichtigen Verfahrensschritte wie Todesfallaufnahme,
Entgegennahme der Erbantrittserklärungen,
Vermögensaufstellung oder Mitwirkung und
Beratung bei Erbteilungsübereinkommen.
Im Abhandlungsverfahren bereiten wir sämtliche
Verfahrensschritte vor.
Als Ergebnis dieser Verfahrensschritte bereiten
wir die Entwürfe sämtlicher Gerichtsbeschlüsse
vor. Diese Funktion nehmen wir entweder als "Gerichtskommissäre"
- als verlängerter Arm des Verlassenschaftsgerichtes
in Hoheitsfunktion - oder als Bevollmächtigte
sämtlicher Erben, als "Erbenmachthaber",
wahr.
Im Verlassenschaftsverfahren sind wir verpflichtet,
alle Beteiligten (insbesondere Erben, Pflichtteilsberechtigte
und Legatare) beizuziehen. Wir klären sie objektiv
und umfassend über ihre jeweiligen Rechte und
Pflichten auf und wahren ihre Ansprüche. Wir
holen alle erforderlichen Informationen, insbesondere
von Banken, Versicherungen, Spitälern sowie
vom Grund- und Firmenbuch ein, um das Verfahren
rasch und unkompliziert zum Abschluss bringen zu
können. |
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