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Die Verfassung eines Testamentes bedarf nicht nur einer bestimmten Form. Es muss sichergestellt sein, dass die darin enthaltenen Anordnungen eindeutig sind und tatsächlich das bewirken, was der Verfasser des Testaments bezweckt.

Die Beiziehung eines Notars bei der Testamentserrichtung kann nur jedermann empfohlen werden. Dies gilt umso mehr, als die Kosten dafür niedrig und im Verhältnis zum zu vererbenden Vermögen oft unbedeutend sind.

Jedes bei uns errichtete Testament wird im Österreichischen Zentralen Testamensregister (ÖZTR) eingetragen, womit sichergestellt ist, dass das Testament über Anfrage des Notars im Todesfall sofort aufgefunden wird.