Die Verfassung eines
Testamentes bedarf nicht nur einer bestimmten
Form. Es muss sichergestellt sein, dass die darin
enthaltenen Anordnungen eindeutig sind und tatsächlich
das bewirken, was der Verfasser des Testaments
bezweckt.
Die Beiziehung eines Notars bei der Testamentserrichtung
kann nur jedermann empfohlen werden. Dies gilt
umso mehr, als die Kosten dafür niedrig und
im Verhältnis zum zu vererbenden Vermögen
oft unbedeutend sind.
Jedes bei uns errichtete Testament wird im Österreichischen
Zentralen Testamensregister (ÖZTR) eingetragen,
womit sichergestellt ist, dass das Testament über
Anfrage des Notars im Todesfall sofort aufgefunden
wird. |