Das Hauptmotiv für
die Gründung einer Privatstiftung ist sicherlich,
das Vermögen, das oft das Lebenswerk einer
Person darstellt, über den Tod hinaus zu
erhalten.
Mit der Privatstiftung werden Erbstreitigkeiten
oder die Zersplitterung des Vermögens von
vornherein ausgeschaltet.
Wir beraten Sie bei der Gründung einer
Privatstiftung über die maßgeschneiderte
Vertragsausgestaltung und die steuerrechtlichen
Konsequenzen.
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