Wir generieren Ihren
Vorstellungen entsprechend Kaufverträge über
Liegenschaften, Schenkungs- und Übergabeverträge,
Wohnungseigentumsverträge, Verträge
für Grundteilungen, Urkunden über die
Einräumung oder Löschung grundbücherlicher
Rechte.
Dies alles unter steuerrechtlicher Optimierung
und raschestmöglicher Abwicklung.
Die Beratung durch uns als neutrale Vertragserrichter
ist gerade bei Kaufverträgen von großem
Vorteil, um eine Benachteiligung des schwächeren
Vertragspartners zu vermeiden.
Oft muss der Käufer, der nur einmal in seinem
Leben in diese Situation kommt, seine gesamten Ersparnisse
für den Kauf einsetzen. Da muss er sich darauf
verlassen können, dass er tatsächlich
unbelastetes Eigentum erwirbt. Er muss sicher sein,
dass er jemandem den Kaufpreis anvertraut, der gewissenhaft
für die Einräumung seines Eigentums sorgt. |