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dem Grund- und Firmenbuch

 

 

Wir generieren Ihren Vorstellungen entsprechend Kaufverträge über Liegenschaften, Schenkungs- und Übergabeverträge, Wohnungseigentumsverträge, Verträge für Grundteilungen, Urkunden über die Einräumung oder Löschung grundbücherlicher Rechte.

Dies alles unter steuerrechtlicher Optimierung und raschestmöglicher Abwicklung.

Die Beratung durch uns als neutrale Vertragserrichter ist gerade bei Kaufverträgen von großem Vorteil, um eine Benachteiligung des schwächeren Vertragspartners zu vermeiden.

Oft muss der Käufer, der nur einmal in seinem Leben in diese Situation kommt, seine gesamten Ersparnisse für den Kauf einsetzen. Da muss er sich darauf verlassen können, dass er tatsächlich unbelastetes Eigentum erwirbt. Er muss sicher sein, dass er jemandem den Kaufpreis anvertraut, der gewissenhaft für die Einräumung seines Eigentums sorgt.