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Wir sind - vor allem
aufgrund unsrer Erfahrung als Gerichtskommissär
- Spezialisten in erbrechtlichen Fragen.
Dazu gehört die Errichtung von Testamenten
und sonstigen letztwilligen Verfügungen,
deren Verwahrung und die Registrierung im Österreichischen
Zentralen Testamentsregister (ÖZTR) sowie
die Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverträgen
zur Regelung des Nachlasses - errichtet aufgrund
der strengen Formvorschriften des Gesetzes als
Notariatsakte.
Damit Ihr Wille die Form einer Öffentlichen
Urkunde erhält.
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