Nach Inkrafttreten des Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz diesen Jänner und erfolgreicher Testphase ist es nun in Europa erstmals möglich, eine GmbH digital und ohne die physische Anwesenheit des Notars zu gründen.
Das österreichische Notariat folgt damit seinem Anliegen, die Möglichkeiten der Digitalisierung effizient wahrzunehmen.
Die Gründer werden hierbei per sicherer Videokonferenz, die unter anderem die Identitätsfeststellung ermöglicht, durch den Notar unterstützt und dadurch die Errichtung eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrags gewährleistet.
Dabei wird außerdem die Nutzungsmöglichkeit der elektronischen Signatur weiter ausgebaut, zumal der Gesellschaftsvertrag von den Gründern unterschrieben und anschließend elektronisch signiert an das Notariat gesendet wird.
Den Kontakt mit dem Firmenbuchgericht übernimmt auch dabei der Notar und übermittelt die erforderlichen Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr an das zuständige Firmenbuchgericht.
Derzeit werden die entsprechende Richtlinien ausgearbeitet, wobei noch im ersten Quartal 2019 die ersten GmbHs digital errichtet werden können.